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Leumundszeugnis

Preis

CHF 20.00

Bemerkung

Das Leumundszeugnis gibt gemäss § 71 Gemeindegesetz Auskunft über die Niederlassung. Angaben über den Ruf haben Sie selber beizubringen. Insbesondere gibt das Leumundszeugnis keine Auskunft über allfällige strafrechtlichen Vorgänge und Eintragungen im Strafregister.

Verfahren

Nach Abschluss Ihrer Bestellung senden wir Ihnen das digital signierte Dokument per verschlüsselter E-Mail. Um die Nachricht abzuholen, erhalten Sie einen Code per SMS. Bitte beachten Sie, dass bei einem Ausdruck das digital signierte Dokument seine Gültigkeit verliert.

Rechtliche Gleichstellung
Die qualifizierte elektronische Unterschrift ist der handschriftlichen Unterschrift gleichgestellt. Weitere Informationen finden Sie in den rechtlichen Grundlagen unter Art. 14 Abs. 1 OR.

Physische Dokumente auf Anfrage
Sollten Sie das Dokument physisch wünschen, senden Sie uns bitte eine E-Mail an info@rischrotkreuz.ch.

Online-Formular

Bitte alle zwingenden Felder (*) ausfüllen.

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