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Handlungsfähigkeitszeugnis

Wenn Sie sich beispielsweise im Verkehr mit Banken oder Behörden über Ihre Handlungsfähigkeit ausweisen müssen, benötigen Sie ein Handlungsfähigkeitszeugnis. Dieses bestätigt die Handlungsfähigkeit einer Person nach ZGB Art. 13. Das Dokument gibt auch Auskunft über eine eventuelle Einschränkung der Handlungsfähigkeit.

Bitte beachten:
Das Ausstellen des Handlungsfähigkeitszeugnisses nimmt 2-3 Arbeitstage in Anspruch.

Preis

CHF 20.00

Bemerkung

Wenn Sie sich beispielsweise im Verkehr mit Banken oder Behörden über Ihre Handlungsfähigkeit ausweisen müssen, benötigen Sie ein Handlungsfähigkeitszeugnis. Dieses bestätigt die Handlungsfähigkeit einer Person nach ZGB Art. 13. Das Dokument gibt auch Auskunft über eine eventuelle Einschränkung der Handlungsfähigkeit.

Bitte beachten:
Das Ausstellen des Handlungsfähigkeitszeugnisses nimmt 2-3 Arbeitstage in Anspruch.

Verfahren

Nach Abschluss Ihrer Bestellung senden wir Ihnen das digital signierte Dokument per verschlüsselter E-Mail. Um die Nachricht abzuholen, erhalten Sie einen Code per SMS. Bitte beachten Sie, dass bei einem Ausdruck das digital signierte Dokument seine Gültigkeit verliert.

Rechtliche Gleichstellung
Die qualifizierte elektronische Unterschrift ist der handschriftlichen Unterschrift gleichgestellt. Weitere Informationen finden Sie in den rechtlichen Grundlagen unter Art. 14 Abs. 1 OR.

Physische Dokumente auf Anfrage
Sollten Sie das Dokument physisch wünschen, senden Sie uns bitte eine E-Mail an info@rischrotkreuz.ch.

Online-Formular

Bitte alle zwingenden Felder (*) ausfüllen.

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